Winterdienst: lästige Pflicht , aber auch wichtige Aufgabe

posted am: 30 September 2021

Winterdienst? Was ist das eigentlich?

Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass der Fußweg vor ihrem Haus gefahrlos passiert werden kann. Der Bürgersteig muss geräumt werden und je nach Witterungslage auch mit einer nicht gefrierenden Substanz gestreut werden. Achtung! Herkömmliches Streusalz ist aus Umweltschutzgründen in den meisten Regionen verboten.

Sollte sich ein Passant auf einer nicht geräumten oder gestreuten Fläche ihres Bürgersteigs durch einen Sturz verletzen, dann kann er von Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Einige Gemeinden verhängen auch Geldbußen, wenn die Winterdienstpflichten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Die Verkehrssicherheitspflicht für die Gehwege innerhalb der Gemeinden wird oft per Satzung auf die Anlieger übertragen. Das heißt, montags bis samstags sind die Bürgersteige in der Zeit von 07:00 h bis 20:00 h und sonntags in der Zeit von 08:00 h bis 20:00 h zu räumen. Es reicht also in den seltensten Fällen, wenn man nur einmal täglich räumt, in der Regel muss das in den Wintermonaten mehrmals täglich erledigt werden.

Damit zwei Fußgänger sich gefahrlos auch mit Kinderwagen oder Einkaufstaschen begegnen können, legen die meisten Satzungen der Gemeinden fest, auf welcher Breite die Bürger­steige zu räumen sind. Üblich sind je nach Verbandsgemeinde 1 m bis 1,50 m.

Privatwege, wie der Zugang zum Briefkasten oder zur Haustür, müssen auf einer Breite von einem halben Meter rutschfrei zu begehen sein.

Wie oft muss bei Schnee und Eis geräumt werden?

Der Schnee ist sofort nach dem Ende des Schneefalls oder bei anhaltendem Schneefall mehrmals in kurzen Zeitabständen zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte ist sofort nach dem Entstehen der Gefahr der Winterdienst durchzuführen.

Sind Sie selbst verhindert, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass dieser Räumdienst durch eine andere von ihnen beauftragte Person ausgeführt wird.

Müssen Mieter auch die Wege freihalten?

Überträgt Ihnen als Mieter ihr Vermieter die Pflichten des Winterdienstes? Dann sollten Sie das unbedingt ernst nehmen, denn im Schadensfall haften Sie für den entstehenden Schaden. Ob die Räumuntensilien wie Besen, Schneeschiebeschild und Streumaterialien von ihrem Vermieter bereitgestellt werden, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt.

Welche Firmen bieten die Übernahme des Winterdienstes an?
Viele Gartenbaufirmen oder Hausmeisterservices wie beispielsweise die Schwormstedt GmbH & Co. KG bieten kostengünstig an, den Winterdienst zu übernehmen. Die Kosten hierfür kann man bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Fußgänger im Winter
Auch wenn sie als Fußgänger im Winter auf einem nicht oder nicht ausreichend gestreuten Weg stürzen, sollten sie vorsichtig sein. Schnell kann ihnen hier eine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden, wenn sie zum Beispiel durch nicht angepasstes Schuhwerk an dem Unfall eine Mitverantwortung tragen.

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