Abbrucharbeiten unterliegen zahlreichen Bestimmungen

posted am: 16 Marz 2022

Abbrucharbeiten werden vielerorts notwendig. Immer dann, wenn alte Bauwerke sowie funktionsuntüchtige Anlagen abgetragen werden müssen. Es kommt zu Baustellen, an denen Abbruchabfälle entstehen. Bevor mit den Abbrucharbeiten begonnen werden kann, sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auf den Baustellen kommt es zu einer Anhäufung von Abbruchabfällen, die eine Gefährdung darstellen können. Sämtliche Elemente sind auf ihre Standsicherheit und Belastungskapazität zu prüfen. Es gelten hierzu verbindliche Normen, die in DIN 4123 beschrieben sind. Sämtlich entstehendes Baumaterial geht nicht in den Besitz des Auftragnehmers über. Baustellenabfälle fallen in die Entsorgungspflicht des Bauunternehmers, der für eine gewissenhafte Entsorgung zuständig ist.

Es gelten spezielle Regelungen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung des Bauabfalls. Spezielle Gesetzesverordnungen regeln professionelle Abbrucharbeiten sowie die Entsorgung der, teils gefährlichen, Baumaterialien.

Kompetente Abbruch- und Bauunternehmen tragen Sorge für eine entsprechende Entsorgung. Bauherrn in ihrer Rolle als Abfallbesitzer sorgen für die optimale Sammlung, Trennung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung der entstandenen Abbruchabfälle. Sie sind einer passenden Verwertungsstelle zuzuführen und entsprechend zu beseitigen. Das Thema Recycling und Umweltschutz werden dabei großgeschrieben. Dem Schutz der Natur fällt eine entscheidende Rolle zu, nur die kann ein wertvoller Beitrag zur grünen Umweltbilanz geleistet werden. Die getrennte Sammlung von Baumüll kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn gewisse Umstände die gesamte Abwicklung technisch unmöglich machen.

Ist die getrennte Sammlung aufgrund wirtschaftlicher Faktoren schwierig, gilt es den zuständigen Behörden einen entsprechenden Beweis zu präsentieren. Ein extrem hoher Verschmutzungsgrad oder eine äußerst geringe Menge an Bauabfall könnte den ungetrennten Baumüll als besonderes Gemisch einer spezialisierten Vorbehandlungsanlage zuführen. Jede Baustelle unterliegt den Verordnungen zur lückenlosen Dokumentationspflicht für Bauabfall. Der gesamte Datensatz umfasst sämtliche Belege, Lieferscheine, Fotos und Lagepläne sowie weitere Schriftstücke.
HBCD-haltige Dämmmaterialien sowie POP-haltige Substanzen unterliegen strengen Entsorgungskriterien.

Ist ein Gebäude vollständig zu beseitigen, gilt es zunächst eine detaillierte Bestandsaufnahme zu machen. So wird abgesichert, dass extrem verunreinigte oder gefährliche Abfälle separat ausgebaut und entsorgt werden.
Öffentliche Bauaufträge haben besondere Regelungen in Vergabehandbüchern als Grundlage.
Es finden sich eine Vielzahl weiterer Publikationen zur Vermeidung und Reduzierung von Abfall im Bausektor. Wertvolle Informationen, wie sich das Abfallaufkommen deutlich reduzieren lässt.
Abbrucharbeiten sind sorgfältig zu planen und dürfen ausschließlich unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Schriftliche Demontageanweisungen geben einen Überblick und einen Leitfaden, wie genau vorgegangen werden soll. In den Anweisungen sind sämtliche sicherheitstechnische Faktoren aufzuführen. Die schriftliche Form ist überflüssig, wenn die geplanten Arbeiten keine besonderen sicherheitstechnischen Vorkehrungen benötigen.

Zahlreiche Unternehmen arbeiten Hand in Hand und wickeln Projekte schnell ab. Die Sicherheit der Arbeiter hat oberste Priorität und so gilt eine umsichtige und vorsichtige Arbeitsweise als unabdingbar. Wo Altes beseitigt wird, entsteht Raum für Neues.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Stefan Kappelhoff GmbH Garten- und Landschaftsbau, nachgelesen werden.

 

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